Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

Kündigungs-Check: Ihr Anwalt für Kündigungen

Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen prüfen, welche Rechte Ihnen zustehen? Als Ihr Anwalt für Kündigungen sorgen wir für den schnellen Check und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

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Kündigung erhalten?

Als Anwälte für Kündigungsrecht und Arbeitsrecht prüfen wir Ihre Kündigung und beraten Sie kostengünstig zu Ihren Möglichkeiten. Dabei werden nicht nur Fristen gecheckt, sondern auch konkrete Handlungsmaßnahmen entwickelt.

Wir prüfen Ihre Kündigung und beraten Sie kostengünstig zu Ihren Möglichkeiten. Dabei werden nicht nur Fristen gecheckt, sondern auch konkrete Handlungsmaßnahmen entwickelt.

350€*

Kündigungs-Check

Ideal für Arbeitnehmer, die kurzfristig nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine rechtliche Einschätzung benötigen.

* Preise für Privatkunden inkl. 19 % MwSt., für Gewerbe zzgl. 19 % MwSt.

Ihr Anwalt für Kündigungen

Sich mit arbeitsrechtlichen Fällen auseinanderzusetzen kann mühsam sein. Daher wollen wir Ihnen den Ablauf in der Zusammenarbeit mit unseren Anwälten so einfach wie möglich gestalten und setzen auf einen teilautomatisierten Prozess, der den bürokratischen Aufwand so weit wie möglich reduziert.

1. Kündigung prüfen lassen

Formular ausfüllen und alle notwendigen Daten für die erste Fallüberprüfung einreichen. Persönlich ist Ihnen lieber? Sie erreichen uns jederzeit unter
0351 79990157

2. Rechtsberatung erhalten

Nach der Prüfung melden Sich unsere Anwälte unmittelbar bei Ihnen und unterstützen Sie bei Ihrem Fall oder Anliegen in einer 30 minütigen Beratung.

3. Handlungsempfehlungen

Nach Prüfung und Beratung erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen, um effektiv gegen Ihre Kündigung vorzugehen.

Rechtlicher Beistand nötig?

Über die Fallprüfung hinaus, stehen wir Ihnen auch gerne bei gerichtlichen Streitfällen, Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzklagen zur Seite.

Wir kümmern uns um Ihre Kündigung

Unsere Kanzlei zeichnet sich durch hohe Fachkompetenz und spezialisierte Beratung im Arbeitsrecht in Dresden aus. Dabei unterstützen wir Sie von der einfachen Kündigung, über Abfindungsverhandlungen bis hin zur Vertretung vor Gericht.

→ Fachkompetenz im Arbeitsrecht
→ Individuelle Lösungen statt Standard-Prozedere
→ Persönliche Betreuung
→ Antwort in 24h statt wochenlanges Warten

Kündigung erhalten: Was nun?

Im Falle einer Kündigung stehen viele Betroffene zunächst unter Schock. Neben der emotionalen Belastung herrscht oft Unsicherheit darüber, wie es nun weitergeht:

→ Ist die Kündigung überhaupt wirksam?
→ Welche Fristen müssen beachtet werden?
→ Besteht Anspruch auf eine Abfindung?

Genau hier setzen wir an. Als Kündigungsanwalt prüfen wir jeden Fall individuell, sowohl inhaltlich als auch formal.

Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Sie haben, und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Bewertung, sondern auch um die Frage, wie Sie Ihre Position am besten stärken können. Sei es durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder durch eine Kündigungsschutzklage.

Häufig gestellte Fragen

Bei Fragen rund um Arbeitsrecht und unsere Leistungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung: 0351 79990157

Wann sollte ich im Arbeitsrecht einen Anwalt einschalten?

Sobald Sie eine Kündigung, Abmahnung oder Vertragsänderung erhalten oder selbst aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchten, lohnt sich die anwaltliche Beratung.

Gerade bei Kündigungen läuft die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage ab Zugang der Kündigung – danach sind Ansprüche meist verloren. Frühzeitige Beratung spart oft Zeit, Geld und Nerven.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung.

Für eine erste Einschätzung bieten wir häufig ein pauschales Erstgespräch an.
In vielen Fällen übernimmt auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht meist nicht – sie wird aber häufig im Rahmen von Verhandlungen erzielt.

Ein erfahrener Fachanwalt kann Ihre Verhandlungsposition deutlich verbessern und prüfen, ob die Kündigung formale oder inhaltliche Fehler enthält, die eine Abfindung wahrscheinlicher machen.

Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 KSchG).

Verpassen Sie diese Frist, wird die Kündigung automatisch wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war.
→ Daher gilt: Schnell handeln und rechtzeitig Beratung suchen.

Eine Kündigung ist eine einseitige Beendigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.
Ein Aufhebungsvertrag wird einvernehmlich geschlossen – oft mit Abfindung und Regelung der Freistellung.

Aber Achtung: Ohne anwaltliche Prüfung drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder steuerliche Nachteile.

Ja, in vielen Fällen.
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt meist die Kosten für Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge und Abmahnungen.

Wir übernehmen auf Wunsch die Deckungsanfrage direkt bei Ihrer Versicherung, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Ja, wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Für Arbeitgeber unterstützen wir insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen, Vertragsgestaltung und betriebsbedingtem Personalabbau.

Unsere Erfahrung auf beiden Seiten hilft, Strategien realistisch einzuschätzen und rechtssicher umzusetzen.

Nach einer kurzen telefonischen oder Online-Anfrage erhalten Sie kurzfristig einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Dresden oder per Videocall.

Im Gespräch analysieren wir Ihre Situation, klären Fristen und Chancen und besprechen die nächsten Schritte – transparent, verbindlich und ohne versteckte Kosten.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden