Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

Anwalt für Kündigungs­schutzklage in Dresden

Die drei Wochen für die Kündigungsschutzklage laufen bereits? Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten innerhalb von 24 Stunden und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht Dresden. Kostenfreie Ersteinschätzung, transparente Kosten, keine versteckten Honorare.

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Was ist eine Kündigungs­schutzklage?

Mit einer Kündigungsschutzklage lassen Arbeitnehmer gerichtlich prüfen, ob eine Kündigung rechtswirksam ist. Zuständig ist das Arbeitsgericht an Ihrem Beschäftigungsort – für Dresden also das Arbeitsgericht Dresden (Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden). Ziel der Klage ist meist nicht zwingend die Rückkehr an den Arbeitsplatz, sondern häufig eine Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs.

kostenfrei

Ideal für Arbeitnehmer, die kurzfristig nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine rechtliche Einschätzung benötigen.

Die 3-Wochen-Frist – der wichtigste Termin

Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 KSchG). Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – unabhängig davon, ob sie eigentlich angreifbar gewesen wäre.

EreignisFrist
Zugang der KündigungTag 0
Letzter Tag für die KlageeinreichungTag 21 (3 Wochen)
Nachträgliche Zulassung bei unverschuldeter Fristversäumnisnur in engen Ausnahmefällen, z. B. Krankenhausaufenthalt

Praxistipp: Zugangsdatum sofort dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Art der Zustellung) – die genaue Berechnung der Frist ist im Streitfall entscheidend.

Lohnt sich eine Kündigungs­schutzklage für Sie?

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein – personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt. Auch außerhalb dieser Schwellenwerte kann sich eine Klage lohnen, etwa bei Formfehlern, fehlender Betriebsratsanhörung oder Verstößen gegen den Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit, Betriebsratsamt).

-> Mehr zum Kündigungsschutz in Dresden

So läuft eine Kündigungs­schutzklage vor dem Arbeitsgericht Dresden ab

Sich mit arbeitsrechtlichen Fällen auseinanderzusetzen kann mühsam sein. Daher wollen wir Ihnen den Ablauf in der Zusammenarbeit mit unseren Anwälten so einfach wie möglich gestalten und setzen auf einen teilautomatisierten Prozess, der den bürokratischen Aufwand so weit wie möglich reduziert.

Klageeinreichung innerhalb der 3-Wochen-Frist beim Arbeitsgericht Dresden

Güteverhandlung – meist innerhalb weniger Wochen, häufig endet das Verfahren bereits hier mit einem Vergleich

Kammertermin, falls keine Einigung erzielt wird – Beweisaufnahme, mündliche Verhandlung

Urteil oder Vergleich – bei Unwirksamkeit der Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis fort oder es wird eine Abfindung vereinbart

Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Sachsen ist möglich, wenn eine Partei das Urteil nicht akzeptiert

Rechtlicher Beistand nötig?

Über die Fallprüfung hinaus, stehen wir Ihnen auch gerne bei gerichtlichen Streitfällen, Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzklagen zur Seite.

Was kostet eine Kündigungs­schutzklage?

In der ersten Instanz trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Gerichtskosten fallen nur an, wenn das Verfahren durch Urteil endet (bei einem Vergleich meist nicht).

Beispielrechnung (Streitwert nach Faustregel: 3 Bruttomonatsgehälter): Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.500 € ergibt sich ein Streitwert von rund 10.500 €. Die genaue Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich nach dem RVG und wird vorab transparent mitgeteilt.

Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten – wir übernehmen die Deckungsanfrage für Sie. Ohne Versicherung kommt bei geringem Einkommen ggf. Prozesskostenhilfe in Betracht.

Wie stehen Ihre Chancen?

Pauschale Erfolgsquoten sind seriös nicht zu benennen – zu unterschiedlich sind die Ausgangslagen. Die Erfolgsaussichten steigen deutlich, wenn einer oder mehrere dieser Punkte zutreffen:

Wir prüfen Ihre Kündigung anhand genau dieser Kriterien.

Zwei Männer bei einer Rechtsberatung

Kündigungs­schutzklage oder doch ein Aufhebungsvertrag?

Bietet der Arbeitgeber alternativ einen Aufhebungsvertrag an, sollten Sie diesen nicht vorschnell unterschreiben: Damit verzichten Sie auf Ihr Klagerecht und riskieren eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Unsere Pakete für Arbeitnehmer

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Warum Recht Hennig?

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Häufig gestellte Fragen

Bei Fragen rund um Arbeitsrecht und unsere Leistungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung: 0351 79990157

Muss ich sofort Klage einreichen, wenn ich eine Kündigung erhalte?

Sie haben drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit (§ 4 KSchG). Das reicht für eine anwaltliche Prüfung, sollte aber nicht bis zum letzten Tag ausgereizt werden.

Die Kündigung gilt dann in aller Regel als wirksam – auch wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre. Eine nachträgliche Zulassung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich.

Das hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von Formfehlern, der Betriebsratsanhörung und der Sozialauswahl. Wir prüfen das kostenfrei und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung.

In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang – nur Gerichtskosten können bei einem Urteil anfallen.

In vielen Fällen ja. Wir übernehmen die Deckungsanfrage für Sie.

Ja, ein Anwaltszwang besteht in der ersten Instanz nicht. Angesichts der kurzen Fristen und der rechtlichen Komplexität empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung trotzdem.

Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. In der Praxis endet ein großer Teil der Verfahren aber mit einem Vergleich, der eine Abfindung vorsieht.

Die Güteverhandlung findet meist innerhalb weniger Wochen statt. Kommt es zum Kammertermin, kann sich das Verfahren über mehrere Monate erstrecken.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden