Aufhebungsvertrag erhalten? Unterschreiben Sie nicht vorschnell.
Ein Aufhebungsvertrag wirkt oft wie die schnelle, einvernehmliche Lösung – kann Sie aber teuer zu stehen kommen, wenn Sperrzeit, Steuerlast oder Abfindungshöhe nicht geprüft wurden. Unverbindliche Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.
- Kanzlei für Arbeitsrecht
- Erfahrung auf beiden Seiten
- Rückmeldung in unter 24h
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Anders als bei einer Kündigung beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beim Aufhebungsvertrag einvernehmlich – meist verbunden mit einer Abfindung, einem festen Beendigungstermin und einem vereinbarten Zeugnis. Das klingt zunächst attraktiv, hebelt aber wichtige Schutzmechanismen des Kündigungsschutzrechts aus, die bei einer ordentlichen Kündigung greifen würden.
Formvorschrift: Ein Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich abgeschlossen und von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben wird (§ 623 BGB). Eine Zustimmung per E-Mail, Fax oder mündlich reicht nicht aus.
Kein gesetzliches Widerrufsrecht: Anders als bei vielen Verbraucherverträgen gibt es beim Aufhebungsvertrag keine automatische Bedenkzeit. Mit der Unterschrift ist der Vertrag grundsätzlich bindend – umso wichtiger ist die Prüfung vorab.
Ideal für Arbeitnehmer, die kurzfristig nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine rechtliche Einschätzung benötigen.
- bis zu 30 Minuten Erstberatung
- Sichtung der Unterlagen
- Fristen-Check
- Ersteinschätzung
Aufhebungsvertrag vs. Kündigung
im Vergleich
Kündigung | Aufhebungsvertrag | |
Initiative | einseitig (AG oder AN) | einvernehmlich |
Kündigungsschutzklage möglich | ja, 3 Wochen | nein, Verzicht mit Unterschrift |
Sperrzeit ALG-I | in der Regel nein | häufig, wenn kein wichtiger Grund |
Kündigungsfrist | gesetzlich/vertraglich einzuhalten | frei vereinbar, auch kurzfristig |
Abfindung | kein gesetzlicher Anspruch | häufig vereinbart |
Was gehört in einen Aufhebungsvertrag?
Ein vollständiger Aufhebungsvertrag regelt in der Regel: Beendigungstermin, Abfindungshöhe und Fälligkeit, Freistellung bis zum Austritt, Umgang mit Resturlaub und Überstunden, Zeugnisnote und -inhalt sowie eine Ausgleichsklausel, mit der wechselseitige Ansprüche erledigt werden. Genau in dieser Ausgleichsklausel verstecken sich häufig Nachteile, die bei der Unterschrift nicht auffallen.
Die 3 größten Risiken eines Aufhebungsvertrags
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Steuerliche Nachteile
Eine Abfindung ist einkommensteuerpflichtig. Ohne die richtige Vertragsgestaltung (Stichwort Fünftelregelung, Zahlungszeitpunkt) verschenken Arbeitnehmer regelmäßig einen erheblichen Teil der Abfindung an das Finanzamt.
Verzicht auf Kündigungsschutz
Mit der Unterschrift verzichten Sie auf die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage – auch wenn eine ordentliche Kündigung angreifbar gewesen wäre und zu einer höheren Abfindung geführt hätte.
Besondere Vorsicht in diesen Fällen
Bei Schwangerschaft, in der Elternzeit, bei anerkannter Schwerbehinderung oder kurz vor dem Renteneintritt gelten zusätzliche Schutzvorschriften, die bei einer Kündigung greifen würden, beim Aufhebungsvertrag aber durch die Unterschrift verloren gehen können. In diesen Konstellationen lohnt sich eine Prüfung besonders.
Beispielrechnung – lohnt sich die Prüfung überhaupt?
- Voraussichtlich rund 12 Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- Bei ca. 1.700 €/Monat ALG-I: rechnerischer Einkommensausfall von ca. 5.000 € in den ersten drei Monaten
- Volle Steuerlast auf die Abfindung, ohne günstige Wahl des Auszahlungszeitpunkts
- Formulierung zur Vermeidung der Sperrzeit nachverhandelt
- Beendigungstermin steuerlich günstiger gelegt
- Abfindung auf Basis der eigentlich einzuhaltenden Kündigungsfrist erhöht