Unzulässige Impressumangabe
Werden im Impressum die Angaben zum Registergericht, der Registernummer, der Umsatzsteuer- und der Wirtschaftsidentifikationsnummer durch „Nullen“ ersetzt, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar.
Werden im Impressum die Angaben zum Registergericht, der Registernummer, der Umsatzsteuer- und der Wirtschaftsidentifikationsnummer durch „Nullen“ ersetzt, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar.
Auch Kundenbewertungen können gegen eine strafbewehrte Unterlassungsklage verstoßen.
Die Nachahmung einer Handtasche ist wettbewerbswidrig, wenn der Verbraucher über die Herkunft der Tasche getäuscht wird.
Trifft der Betreiber eines Preisvergleichsportals mit bestimmen Anbietern Provisionsabsprachen, muss er die Nutzer darüber informieren.
Eine vorformulierte Einwilligungserklärung in Werbe-E-Mails muss der AGB-Kontrolle standhalten und darf nicht gegen das Transparenzgebot verstoßen.
Beide Parteien bieten Reinigungs- und Desinfektionsmittel zum Verkauf über ihre jeweiligen Internetseiten an, sodass sie Wettbewerber sind.