„Nassrasierer spendet direkt Feuchtigkeit“
Die Darlegungs- und Beweislast trifft immer denjenigen, der beanstandet, dass die kosmetischen Mittel, Merkmale oder Funktionen fehlen.
Die Darlegungs- und Beweislast trifft immer denjenigen, der beanstandet, dass die kosmetischen Mittel, Merkmale oder Funktionen fehlen.
Die Werbung mit „Mild gesalzen“ ist unzulässig, wenn der Salzanteil tatsächlich nicht gering ist.
Wirbt ein Hotelbuchungsportal mit einem eigenen Sterne-Bewertungssystem muss darauf hingewiesen werden.
Notwendige Einschränkungen müssen als „Kleingedrucktes“ auf der Seite zur Verfügung stehen.
Wenn mit „garantiert echten Meinungen“ im Internet geworben wird, muss diesen eine neutrale Kundenbewertungen zugrunde liegen.
Onlinehändler müssen eine Verlinkung zur OS-Plattform auf ihrer Internetseite angeben.