Wettbewerbsrecht

„Mild gesalzen“

Unzulässige Suppenwerbung

Die Werbung mit „Mild gesalzen“ ist unzulässig, wenn der Salzanteil tatsächlich nicht gering ist.

„Rabatt für fast alles“

Unzulässige Werbung

Notwendige Einschränkungen müssen als „Kleingedrucktes“ auf der Seite zur Verfügung stehen.

„Garantiert echte Meinung“

Irreführende Werbung im Internet

Wenn mit „garantiert echten Meinungen“ im Internet geworben wird, muss diesen eine neutrale Kundenbewertungen zugrunde liegen.

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