„1 Glas geschenkt“
Die Werbeaussage „1 Glas geschenkt“ eines Augenoptikers stellt eine zulässige Werbeaussage dar.
Die Werbeaussage „1 Glas geschenkt“ eines Augenoptikers stellt eine zulässige Werbeaussage dar.
§ 24 Abs. 1 UrhG muss bei Fragen um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien im Lichte des Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG ausgelegt werden.
Eine Werbung für einen Rabatt mit einem überhöhtem Vergleichspreis ist irreführend und folglich unzulässig.
Das Abwerben von Kunden kann bei Parteien, die in einem Vertragsverhältnis stehen, wettbewerbswidrig sein.
Die Überführungskosten eines Neuwagens müssen in der Werbung des Verkaufspreises unter bestimmen Voraussetzungen beinhaltet sein.
Ein Vertriebsverbot von Markenprodukten auf einer Internetplattform kann zulässig sein.