Urheberrecht und neue Medien

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG UND RECHTSVERTRETUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

Das Urhebergesetz (UrhG)

Das Urhebergesetz (UrhG) schützt das geistige Eigentum des Urhebers an einem Werk und sichert Einkünfte aus dessen Verwendung. Durch das Internet und mangelndes Rechtsbewusstsein oder aber schlicht fehlende Kenntnisse haben Verstöße gegen dieses Recht erheblich zugenommen.

Mit dem UrhG können wir die Verwendung Ihrer Werke schützen und verwalten und bei unerlaubter Nutzung die Verwendung untersagen und Schadenersatz geltend machen.
Beim Internetrecht oder von neuen Medien sprechen wir, wenn es um Rechtsfragen geht, die in Beziehung mit dem Internet oder Technologien stehen – also vom Domainrecht über E-Commerce, Links und Inhalten auf Webseite oder dem Datenschutz im Internet.

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten: Schildern Sie uns gerne Ihr Anliegen und wir nehmen kurzfristig Kontakt zu einer Ersteinschätzung mit Ihnen auf.

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Das Internetrecht

Das Internetrecht stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, es ist vielmehr eine Schnittstelle unterschiedlicher Rechtsgebiete, beispielsweise des Urheberrechts, des Namen- und Markenrechts oder des Wettbewerbsrechts.

Unsere anwaltliche Kompetenz im Internetrecht:

  • Rechtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zu allen Fragen des Internetrechts, E-Commerce und Online-Marketings
  • Überprüfung und Gestaltung von Internet-Auftritten (Online-Shop, eBay-Shop, etc.) unter besonderer Berücksichtigung wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlicher Vorgaben zur Vorbeugung von Abmahnungen
  • Informationspflichten, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsrecht, Social-Media-Marketing und AdWords-Werbung
  • Internetstrafrecht

Das Urheberrecht

Bei einer Vielzahl von Rechtsverstößen im Internet werden Urheberrechte verletzt. Bilder, Videos, Software oder Texte werden ohne Zustimmung des Urhebers kopiert, veröffentlicht oder weiterverbreitet. Eine Abmahnung kann die Folge sein.

Unsere anwaltliche Kompetenz im Urheberrecht:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüchen
  • Abmahnung und Abwehr von Abmahnungen
  • Filesharing und Tauschbörsen
  • Urheberrechtsschutz von Webseiten (Texte, Bilder, Programmierung, etc.)
  • Überprüfung und Gestaltung von Internet-Auftritten (Online-Shop, eBay-Shop, etc.) unter besonderer Berücksichtigung urheberrechtlicher Verstöße zur Vorbeugung von Abmahnungen.
  • Beratung zum Softwareschutz, zum Umgang mit Open-Source-Lizenzen und zu allen anderen Fragen des Software-Urheberrechts
  • Lizenzverträge
  • Plagiatsschutz
  • Eintragung von Geschmacksmustern
  • Urheber- und Geschmacksmusterstrafrecht

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Wir setzen Ihre Rechte um!

Haben Sie das Urheberrecht an Bildern, Videos, Software oder Texten und diese wurden unerlaubt hochgeladen, kopiert, veröffentlicht oder in sonstiger Form weiterverbreitet?
Schildern Sie uns den Sachverhalt, wir prüfen die Rechtsverletzung und setzen uns dafür ein, damit Ihr Anspruch zukünftig geschützt und Ihr Schaden ausgeglichen wird.

Bleiben Sie mit uns auf dem neuesten Stand.

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Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
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