Urheberrecht

„Promis im Netz auf fett getrimmt“

Unionsrechtlicher Begriff maßgeblich

§ 24 Abs. 1 UrhG muss bei Fragen um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien im Lichte des Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG ausgelegt werden.

Lichtbildnutzung

Creative Commons License

Werden Lichtbilder unter einer Creative Commons License für jedermann zur Verfügung gestellt, können keine Schadensersatzanprüche wegen öffentlicher Zugänglichmachung geltend gemacht werden.

Geschäftlicher Internetanschluss

Keine Haftung für Mitarbeiterhandeln

Der Inhaber eines geschäftlichen Internetanschlusses haftet nicht für rechtswidrige Handlungen seiner Mitarbeiter.

Seiten