Hopfentraum
Das Wortzeichen „Hopfentraum“ stellt eine schutzfähige Marke dar.
Das Wortzeichen „Hopfentraum“ stellt eine schutzfähige Marke dar.
Die Markennennung in einer Subdomain kann eine irreführende Handlung darstellen, vor allem wenn auf der Homepage nur wenige Produkte der Marke angeboten werden.
Die Inhaberin der Wort-Bildmarke „Chefkoch“ hat einen Löschungsanspruch wegen der Ausnutzung der Unterscheidungskraft gegen eine später registrierte Marke, die ihrer hochgradig ähnlich ist.
Auch die Verwendung einer Wortmarke in einer Artikelüberschrift kann durch eine Zeichenähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr und somit eine Markenverletzung begründen.
Ein Parfumflakon kann markenmäßig benutzt werden und eine fremde 3D-Marke verletzen, wenn die Gestaltung dieses Flakons der als Marke geschützten Form hinreichend ähnlich ist.
Die Nachahmung einer Handtasche ist wettbewerbswidrig, wenn der Verbraucher über die Herkunft der Tasche getäuscht wird.