moodmusic und Mood Media GmbH
Zwischen den Marken „moodmusic“ und „Mood Media GmbH“ besteht aufgrund deutlicher Unterscheidungen der Wörter in schriftlicher und begrifflicher Hinsicht keine Verwechslungsgefahr.
Zwischen den Marken „moodmusic“ und „Mood Media GmbH“ besteht aufgrund deutlicher Unterscheidungen der Wörter in schriftlicher und begrifflicher Hinsicht keine Verwechslungsgefahr.
Ferrari muss in die Löschung der Marke Testarossa einwilligen, da nicht dargelegt werden konnte, dass es die Marke nach der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren ben
Wird eine Rechtsverletzung durch den Rechteinhaber über einen längeren Zeitraum geduldet, kann es dazu führen, dass die Ansprüche aufgrund der Rechtsverletzung der Verwirkung unterliegen.
Das Angebot eines Fahrrads ist irreführend, wenn auf der Internetseite dem Verbraucher vorgetäuscht wird, dass das Fahrrad nur auf dieser Plattform erhältlich ist.
Eine Paprikapaste darf unter dem Namen „Acuka“ vertrieben werden. Es liegt keine markenmäßige Benutzung vor.
Der Verkehr fasst die Aneinanderreihung einer geometrischen Grundform regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen auf.