Widerrufrecht bei Online-Apotheken
Das Widerrufsrecht bei der Bestellung bei einer Online-Apotheke generell durch AGB auszuschließen, ist unzulässig.
Das Widerrufsrecht bei der Bestellung bei einer Online-Apotheke generell durch AGB auszuschließen, ist unzulässig.
Ein Tabakunternehmen darf auch nicht auf der Startseite seines Internetauftritts Werbung für Tabakerzeugnisse darstellen.
Die datenschutzrechtliche Einwilligung auf Facebook, dass Spieleanbieter im Namen der Nutzer posten dürfen, ist unzureichend.
Einen Käufer auf eBay trifft die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Bewertung. Diese ergibt sich als Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag.
Die bloße Verwendung des Hastags #ad am Beitragsende oder an zweiter Stelle von mehreren Hashtags genügt nicht, um einen Beitrag auf Instagram als Werbung zu kennzeichnen.
Ein Testkäufer handelt dann gewerblich, wenn er beauftragt worden ist, den Testkauf durchzuführen.