Zertifizierungspflicht von Bio-Produkten

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Eine Zertifizierungspflicht von Bio-Produkten besteht auch für den Onlinehandel.

Wenn ökologische/biologische-Produkte in den Verkehr gebracht werden, unterliegen sie im Interesse der Verbraucher einem europäischen Kontrollsystem, welches Melde- und Kontrollpflichten beinhaltet. Bei Verstoß gegen diese Pflichten liegt eine unzulässige geschäftliche Handlung vor. Eine Ausnahme gibt es für Produkte, die direkt an den Endverbraucher verkauft werden. Fraglich ist jedoch, wann ein „direkter“ Verkauf an den Endverbraucher im Onlinehandel gegeben ist. Dies ist dem EuGH nun zur Vorabentscheidung vorgelegt worden.

(Beschluss des BGH vom 24.03.2016 (Az.: I Zr 243/14)

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