WLAN: werksseitig vorgegebenes Passwort ist eine hinreichende Sicherung

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Das Amtsgericht Hamburg bestätigt mit seinem Urteil vom 09.01.2015 ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14.06.2013, wonach ein werksseitig vorgegebenes Passwort für einen W-LAN-Router in Form eines WPA2-Schlüssels eine hinreichende Sicherung durch den Anschlussinhaber darstellt. Ein unter diesen Umständen begangenes illegales Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke durch unbekannte Dritte hat ein Internetanschluss-Inhaber nicht zu vertreten. Eine Störerhaftung kann ausgeschlossen werden, AG Hamburg, Urteil vom 09.01.2015, Az. 36a C 40/14 und AG Frankfurt a. M., Urteil vom 14.06.2013, Az. 30 C 3078/12.

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