Wie viel Euro muss man vor Reiseantritt bezahlen?

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Nach der Entscheidung des BGH vom 09.12.2014 (Az.: X ZR 147/13) ist es zulässig, wenn eine Anzahlung von 20% vom Reisenden verlangt wird.

Gegebenenfalls kann auch eine höhere Anzahlung verlangt werden, wenn der Reiseveranstalter eigene Aufwendungen hat oder fällige Forderungen tilgen muss. Dies muss aber vorher deutlich ersichtlich sein.

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