Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Der IDO (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen mit Sitz Leverkusen) vertritt die Interessen verschiedener Mitglieder (z.B. Online-Shops, Verlage, Rechtsdienstleistungsunternehmen) und versendet wegen Wettbewerbsverstößen bei Angeboten auf eBay Abmahnungen. Dabei werden verschieden Gründe abgemahnt, wie zum Beispiel:

– Irreführung durch die Formulierung „Wir liefern unsere Waren versichert per (Dienstleister) aus.“ , weil dies die Verbraucher täuscht und deswegen Verbraucher- und kundenfeindliche Abmahnungen sind

– Fehlen der Pflichtinformationen gem. Art. 246c NR. 2 EGBGB, dass die Kunden darüber informiert werden müssen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist

– Fehlen einer Widerrufsbelehrung und der Informationen über das Muster-Widerrufsformular gemäß dem amtlichen Muster

– Fehlen der Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren

 

Aufgrund des Wettbewerbsverstoßes wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert und eine Kostenpauschale für die Abmahnung von 232,05 EUR geltend gemacht, welche unabhängig vom Streitwert ist.

 

Bevor Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Es muss sichergestellt werden, dass der wettbewerbsrechtliche Verstoß auch in Zukunft abgestellt wird, da ansonsten auf relativ geringe Kostenpauschalen für Abmahnungen sehr hohe Vertragsstrafen folgen können. Dazu sollten Sie ihre AGBs rechtmäßig formulieren lassen, damit keine Gefahr von weiteren Wettbewerbsverstößen besteht. Dabei unterstütze ich Sie gerne.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden