Werbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Item 1
Item 2
Item 3
Item 4
Item 5
Item 6

Wirbt ein Händler mit unverbindlichen Preisempfehlungen, ist dies irreführend, wenn sie vom Händler selbst festgelegt worden sind.

Das OLG Frankfurt am Main stellte in seinem Urteil vom 03.03.2016 (Az.: 6 U 94/14) eine Irreführung der Werbung fest, da die unverbindliche Preisempfehlung vom Händler selbst willkürlich festgelegt worden ist und keine Preisempfehlung von Lieferanten darstellte.