Werbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

TrustLocal Widget

Wirbt ein Händler mit unverbindlichen Preisempfehlungen, ist dies irreführend, wenn sie vom Händler selbst festgelegt worden sind.

Das OLG Frankfurt am Main stellte in seinem Urteil vom 03.03.2016 (Az.: 6 U 94/14) eine Irreführung der Werbung fest, da die unverbindliche Preisempfehlung vom Händler selbst willkürlich festgelegt worden ist und keine Preisempfehlung von Lieferanten darstellte.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden