Ursprungsland von Gemüse

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Als Ursprungsland von Gemüse ist das Ernteland anzugeben.

Kulturchampignons können mit der Angabe „Ursprung: Deutschland“ versehen werden, auch wenn die Aufzucht in den Niederlanden stattgefunden hat und lediglich in Deutschland geerntet wurde, so im Urteil des OLG Stuttgart vom 10.03.2016 (Az.: 2 U 63/15, nicht rechtskräftig). Es gibt keine Pflicht, dass das Ursprungsland mit angegeben werden muss. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, die eine Irreführung der Verbraucher befürchtete.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden