Unternehmen haftet bei rechtswidriger Werbung durch Affiliate Partner

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Internetrecht: Werbendes Unternehmen (Merchant) haftet für rechtswidrige Werbung durch einen Werbepartner (Affiliate).

Wirbt ein Werbepartner im Internet für ein Unternehmen, so haftet das Unternehmen für rechtswidrige Unternehmenswerbung selbst dann, wenn sich der Werbepartner im Innenverhältnis zu seinem Auftraggeber vertragswidrig verhalten haben sollte. Das Landgericht Karlsruhe begründet sein Urteil vom 30.01.2014, Az. 15 O 101/13 KfH IV damit, dass das – wenn auch vertragswidrige – Verhalten des beauftragten Affiliate dem Merchant zuzurechnen sei, da er für Mitarbeiter und Beauftragte gemäß § 8 Abs. 2 UWG hafte.
 

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