Überführungskosten eines Neuwagens

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Die Überführungskosten eines Neuwagens müssen in der Werbung des Verkaufspreises unter bestimmen Voraussetzungen beinhaltet sein.

Im Verkaufspreis als Endpreis müssen notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten sein, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind. Gehört zu diesen Bestandteilen nach Ansicht des Verkäufers die Kosten der Überführung, müssen sie folglich Bestandteil des Verkaufspreises sein, so der EuGH (Az.: C-476/14). Diese Kosten müssen aber von den zusätzlichen Kosten für Transport oder Lieferung des gekauften Fahrzeuges an dem vom Verbraucher gewählten Ort unterschieden werden. Diese Kosten sind keine unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
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01099 Dresden