Traubenzucker

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Für Traubenzucker darf nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben geworben werden.

Die Dextro Energy GmbH & Co. KG wollte unter anderem mit dem Slogan „Glucose trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei körperlicher Betätigung bei“ werben und beantragte die Zulassung solcher Slogans. Der EuG lehnte dies ab. Dieser Slogan rufe die angesprochenen Verbraucher zum Verzehr von Zucker auf, was den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen widerspricht, so im Urteil des EuG vom 16.03.2016 (Az.: T-100/15). Es liege eine Irreführung der Verbraucher vor, weil die Gefahren im Zusammenhang mit dem Verzehr von Zucker nicht aufgeführt werden würden, auch wenn ein Kausalzusammenhang zwischen der Aufnahme von Glucose und dem Beitrag zu einem normalen Energiestoffwechsel nachweisbar sei. 

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