Pippi-Langstrumpf-Kostüm ist keine rechtswidrige Nachahmung

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Die Wertschätzung der Romanfigur wird trotz Nachahmung nicht unlauter ausgenutzt.

Die Inhaberin der Nutzungsrechte an der Romanfigur Pippi Langstrumpf verklagte eine Einzelhandelskauffrau, die Pippi-Langstrumpf-Kostüme vertreibt. Für diese wirbt sie mit einer Abbildung eines Mädchens, was eine rote Perücke mit abstehenden Zöpfen und ein geringeltes T-shirt trägt. Diese Merkmale sind zwar typisch für die Romanfigur, aber laut BGH liegt keine unlautere Herkunftstäuschung oder eine unangemessene Ausnutzung oder Beeinträchtigung vor (Az.: I ZR 149/14).