Online-Händler sind zur Sicherstellung des Jugendschutzes verpflichtet

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

TrustLocal Widget

Neues Urteil im Internetrecht: Vertreibt ein Online-Händler Medien, die dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterliegen, wie z. B. Videospiele oder DVDs, so ist er dazu verpflichtet sicherzustellen, dass der Versand nicht an Minderjährige erfolgt. Damit bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in seiner Entscheidung vom 07.08.2014, Az. 6 U 54/14, dass Händler bei nicht jugendfreien Medien Alterskontrollen durchführen müssen. Insbesondere müsse eine Entgegennahme der Ware durch Minderjährige ausgeschlossen sein. An offensichtlich unechte Namen dürfe der Versand nicht jugendfreier Ware gar nicht erst erfolgen.
 

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden