Irreführung eines Werbeslogans

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Der Werbeslogan eines Mobilfunkanbieters „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ ist kein irreführender Werbeslogan.

Die Kläger hatten den Werbeslogan als irreführend angesehen, da es Gebiete gibt, in denen kein Netz zur Verfügung steht. Das OLG Frankfurt stellte jedoch in seiner Entscheidung vom 16.06.2015 (Az.: 6 U 26/15) darauf ab, dass allgemein bekannt sei, dass es Funklöcher gebe und somit keine Irreführung der Verkehrskreise stattfindet. Mit dem Slogan wird nur die Bemühung des Anbieters zum Ausdruck gebracht, dass er für den höchsten Standard an Netzabdeckung sorgt. Außerdem habe die Werbung einen humorvollen Charakter.

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