Internetrecht: Haftung der Amazon-Marketplace-Händler

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Amazon-Marketplace-Händler können für Wettbewerbsverstöße von Amazon haften.

Das Landgericht Köln zieht mit seinem Beschluss vom 04.09.2014, Az. 81 O 87/13 SH I, die Händler von Amazon-Marketplace in die Verantwortung für wettbewerbswidrige Angebote, auch wenn Amazon die Wettbewerbsverstöße zu verschulden habe. Das Gericht stellte klar, dass grundsätzlich die Händler ungeachtet ihrer Anzahl an angebotenen Artikeln sicherstellen müssen, dass ihre Angebote keine Rechtsmängel aufweisen. Offengelassen wurde dabei, welcher Prüfumfang als angemessen und zumutbar anzusehen ist.  
 

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