Eigengebote auf eBay

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Ein Eigenangebot („Shill Bidding“) auf eBay stellt kein wirksames Gebot dar.

Der Beklagte stellte einen PKW zu einem Startgebot von 1€ auf eBay zum Verkauf ein. Der Kläger erhöhte das Angebot auf 1,50€, worauf der Beklagte selbst auf sein Fahrzeug bot und den Preis erheblich erhöhte. Dieses Eigengebot ist nicht wirksam, da sich das Angebot nur an „einen anderen“, also einen personenverschiedenen richtet. Es kann kein Vertragsschluss zustande kommen.

Es liegt keine Sittenwidrigkeit vor, auch wenn der Verkaufspreis weit unter dem Verkehrswert des Autos liegt, da es gerade den Reiz einer Auktion ausmacht, dass man Produkte zu einem Schnäppchenpreis erwirbt, so im Urteil des BGH vom 24.08.2016 (Az.: VIII ZR 100/15).

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