Briefpost muss als Werbung erkennbar sein

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Wenn Werbung per Brief gesendet wird, muss nach dem Öffnen des Briefes sofort erkennbar sein, dass es sich um Werbung handelt.

Das LG Braunschweig hat festgestellt (Urteil vom 19.03.2015, Az.:21 = 726/14), dass es sich ansonsten um eine unlautere Verschleierung des Werbecharakters hält. Dies liegt zum Beispiel bei Briefen vor, die wie ein amtliches Schreiben aussehen und auch nach Öffnung des Briefes diesen Eindruck durch optische und inhaltliche Merkmale weiter vermitteln.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
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01099 Dresden