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In den USA wurde von Amazon ein Verfahren gegen Anbieter eingeleitet, die gegen Entgelt positive Bewertungen vornehmen.

Die Anbieter sahen in ihrer Dienstleistung jedoch keine verbotene Handlung, da die Bewertungen ihrer Ansicht nach echt seien.

Durch das Vorgehen will Amazon das Vertrauen seiner Nutzer wieder stärken.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden