Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.11.2024 (Az. 9 AZR 13/24) verändert die Marktlogik für Personaldienstleister grundlegend. Die bisherige „Inhouse-Konkurrenz“ durch konzerninterne Personalgesellschaften wird rechtlich entwertet. Dauerhafte Überlassungsmodelle innerhalb von Konzernen gelten nicht mehr als privilegiert. Zur Kanzlei-Startseite
Neue Marktrealität nach BAG 9 AZR 13/24
Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Eine dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmern bedarf einer Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – auch unter einem gemeinsamen Konzerndach. Entscheidend ist der tatsächliche Beschäftigungszweck bei Einstellung.
Wer Mitarbeiter gezielt in Service- oder Personalgesellschaften bündelt, um sie dauerhaft anderen Konzerngesellschaften zur Verfügung zu stellen, handelt außerhalb des Konzernprivilegs. Zulässig bleibt nur eine gelegentliche, kurzfristige Hilfeleistung.
Compliance als Vertriebs- und Beratungshebel
Für Personaldienstleister verschiebt sich damit die Argumentationskette im Vertrieb. Während Konzerne ihre internen Modelle rechtlich verteidigen müssen, bietet die externe Arbeitnehmerüberlassung durch einen Erlaubnisinhaber einen rechtlich geprüften Rahmen.
Besondere Bedeutung haben die aktuellen Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Stand 10/2025), die eine verschärfte Prüfung von Konzernstrukturen vorsehen, insbesondere im Hinblick auf:
- das Territorialitätsprinzip
- die tatsächliche Eingliederung in den Entleiherbetrieb
- den ursprünglichen Beschäftigungszweck bei Einstellung
Rechtssicherheit als echtes Alleinstellungsmerkmal
In der neuen Rechtslage wird Compliance zum Verkaufsargument. Personaldienstleister mit sauberer AÜG-Erlaubnis, transparenter Vertragsgestaltung und belastbarer Equal-Pay-Strategie können ihren Kunden einen entscheidenden Vorteil bieten: Schutz vor der Arbeitsverhältnisfiktion.
Damit positionieren sich Personaldienstleister nicht nur als Personallieferant, sondern als verlässlicher Partner für rechtssichere Personalmodelle.
Unsere Unterstützung für Ihren Vertrieb
Wir unterstützen Personaldienstleister dabei, diese komplexe Rechtslage in eine rechtssichere Kundenkommunikation zu übersetzen. Wir prüfen Überlassungsverträge, analysieren Kundenmodelle und schaffen belastbare Argumentationsgrundlagen für Vertrieb und Geschäftsführung.
So wird Rechtssicherheit zu Ihrem stärksten USP im Wettbewerb.