Das Wettbewerbsrecht
Rechtsanwaltskanzlei Hennig - Dresden
Zum Wettbewerbsrecht gehört das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch „Kartellrecht“ oder „Grundgesetz der Marktwirtschaft“ genannt und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG dient dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher.
Unsere anwaltliche Kompetenz im Wettbewersbrecht:
- Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen, Vertragstrafen und Schadensersatzansprüchen
- Abmahnungen, Gegenabmahnungen und Abwehr von Abmahnungen
- Beratung bei Werbemaßnahmen (Werberecht), Direktmarketing, Herstellerwerbung, Großhändlerwerbung, Prüfung von Sonderaktionen, Sonderangeboten, Gewinnspielen
- Werberecht für bestimmte Berufsgruppen, z.B. Ärzte, Steuerberater, etc.
- Überprüfung und Gestaltung von Internet-Auftritten (Online-Shop, ebay-Shop, etc.) unter besonderer Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Verstöße zur Vorbeugung von Abmahnungen
- Wettbewerbsrechtliche Probleme im E-Commerce und Online-Marketing
- Nebengebiete des Wettbewerbsrecht (Lebensmittelrecht, Heilmittelwerberecht, u.a.)
- Beratung und Vertretung im Hinblick auf das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen, auf das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellung sowie auch auf die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
- Wettbewerbs- und Kartellstrafrecht