Restrukturierung von Firmen
Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

Lorem Ipsum

Eine Abmahnung ist im Kern die formale Aufforderung an eine Person oder ein Unternehmen eine bestimmte Handlung oder ein Verhalten zukünftig zu unterlassen. Mit der Möglichkeit der Abmahnung sollen Streitigkeiten ohne Hinzuziehung eines Gerichts beigelegt werden. Die Abmahnung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 314, Absatz 2, geregelt.

TrustLocal Widget

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden