Rechtsgebiete der Kanzlei Hennig

Ihre bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei aus Dresden

Rechtsgebiete der Rechtsanwaltskanzlei

Die Kanzlei Hennig aus Dresden vertritt die Interessen von Privatpersonen und Unternehmen bundesweit, überwiegend in den Bereichen allgemeines Persönlichkeitsrecht, Presserecht, Urheber- und Geschmacksmusterrecht (Designrecht) und Arbeitsrecht. Einen Schwerpunkt dieser Tätigkeit macht dabei die juristische Auseinandersetzung mit den denkbaren Sachverhalten und Fallkonstellationen aus, die im Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung auftreten. So z.B. beim Filesharing, also der illegalen Nutzung einer Tauschbörse.

Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im:

Internetrecht

Das Internetrecht stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, es ist vielmehr eine Schnittstelle unterschiedlicher Rechtsgebiete, beispielsweise des Urheberrechts, des Namen- und Markenrechts oder des Wettbewerbsrechts. Weiterlesen ...

Urheberrecht

Bei einer Vielzahl von Rechtsverstößen im Internet werden Urheberrechte verletzt. Bilder, Videos, Software oder Texte werden ohne Zustimmung des Urhebers kopiert, veröffentlicht oder weiterverbeitet. Eine Abmahnung kann die Folge sein. Weiterlesen ...

Medienrecht

Das Medienrecht regelt die Nutzung medial übertragener Daten. Neben dem Schutz geistigen Eigentums, den Schutz der Mediennutzer, den Jugend- und Datenschutz, die Sicherung der Meinungsvielfalt und der Kommunikationsinfrastruktur. Weiterlesen ...

Markenrecht

Das Markenrecht schützt Waren und Dienstleistungen von Unternehmen, die geeignet sind, sich von anderen zu unterscheiden. Mögliche Marken sind Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, die Form einer Ware oder Verpackung, Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, Hörzeichen und Farben und Farbzusammenstellungen. Weiterlesen ...

Wettbewerbsrecht

Zum Wettbewerbsrecht gehört das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch „Kartellrecht“ oder „Grundgesetz der Marktwirtschaft“ genannt und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG dient dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher. Weiterlesen ...

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht wird das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt, aber auch das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen und Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Zum Arbeitsrecht zählen Gesetze, Verordnungen und verbindliche Bestimmungen. Der Arbeitnehmerschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts. Weiterlesen ...