Rechtsgebiete der Kanzlei Hennig
Die Kanzlei Hennig aus Dresden vertritt die Interessen von Privatpersonen und Unternehmen bundesweit, überwiegend in den Bereichen allgemeines Persönlichkeitsrecht, Presserecht, Urheber- und Geschmacksmusterrecht (Designrecht) und Arbeitsrecht. Einen Schwerpunkt dieser Tätigkeit macht dabei die juristische Auseinandersetzung mit den denkbaren Sachverhalten und Fallkonstellationen aus, die im Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung auftreten. So z.B. beim Filesharing, also der illegalen Nutzung einer Tauschbörse.
Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im:
Internetrecht
Das Internetrecht stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, es ist vielmehr eine Schnittstelle unterschiedlicher Rechtsgebiete, beispielsweise des Urheberrechts, des Namen- und Markenrechts oder des Wettbewerbsrechts. Weiterlesen ...
Urheberrecht
Bei einer Vielzahl von Rechtsverstößen im Internet werden Urheberrechte verletzt. Bilder, Videos, Software oder Texte werden ohne Zustimmung des Urhebers kopiert, veröffentlicht oder weiterverbeitet. Eine Abmahnung kann die Folge sein. Weiterlesen ...
Medienrecht
Das Medienrecht regelt die Nutzung medial übertragener Daten. Neben dem Schutz geistigen Eigentums, den Schutz der Mediennutzer, den Jugend- und Datenschutz, die Sicherung der Meinungsvielfalt und der Kommunikationsinfrastruktur. Weiterlesen ...
Markenrecht
Das Markenrecht schützt Waren und Dienstleistungen von Unternehmen, die geeignet sind, sich von anderen zu unterscheiden. Mögliche Marken sind Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, die Form einer Ware oder Verpackung, Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, Hörzeichen und Farben und Farbzusammenstellungen. Weiterlesen ...
Wettbewerbsrecht
Zum Wettbewerbsrecht gehört das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch „Kartellrecht“ oder „Grundgesetz der Marktwirtschaft“ genannt und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG dient dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher. Weiterlesen ...
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht wird das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt, aber auch das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen und Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Zum Arbeitsrecht zählen Gesetze, Verordnungen und verbindliche Bestimmungen. Der Arbeitnehmerschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts. Weiterlesen ...