Negative Hotelbewertung
Wird das Hotel von einem Hotelgast auf einem Online-Bewertungsportal negativ bewertet, kann der Hotelbetreiber nur einen Unterlassungsanspruch geltend machen, wenn er die kritisierten Tatsachen wid
Wird das Hotel von einem Hotelgast auf einem Online-Bewertungsportal negativ bewertet, kann der Hotelbetreiber nur einen Unterlassungsanspruch geltend machen, wenn er die kritisierten Tatsachen wid
Die Zugabe eines Wertgutscheins des Apothekers in Höhe von 0,50€ bei verschreibungspflichtigen Medikamenten stellt kein wettbewerbswidriges Verhalten dar.
Unterstützt ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk Dritte (Verlage), greift er unzulässig in das Konkurrenzverhältnis der Verlage und handelt nach § 11a Abs. 1 Satz 2 RStV wettbewerbswidrig.
Die Angabe „Zellschutz“ bei der Bewerbung eines Drinks ist eine (nichtspezifische) gesundheitsbezogene Angabe nach der EG-Verordnung 1924/2006 und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Die Werbung für den Verkauf einer Brille im Online-Handel mit der Angabe „Premium-Gleitsichtgläser in Optiker-Qualität“ ist nach § 3 S. 1, 2 Nr.3 a HWG irreführend.
Eine Werbung ist unter bestimmten Umständen irreführend und deswegen unzulässig, wenn die Preise zwischen Geschäften unterschiedlicher Art und Größe verglichen werden.