Wettbewerbsrecht: Automatisierte Antworten auf E-Mails, die sich an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse eines Unternehmens richten, sind unzulässig.
Das Landgericht München I hat die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V. abgewiesen.
Der Starkoch Alfons Schuhbeck bietet in seinen Shops ein „Sexgewürz“ zum Kauf an und schreibt auf seiner Internetseite : Lassen Sie sich verführen von dem sinnlich-warmen, mild orientalischen Aroma