Wettbewerbsrecht

Verstoß gegen die DSGVO

Keine Geltendmachung durch MItbewerber

Aufgrund der abschließenden Regelung in der DSGVO bezüglich des anspruchsberechtigten Personenkreises, sind Mitbewerber nicht klageberechtigt.

Werbung mit Testergebnissen

Unzulässige Werbung

Mit Testergebnissen darf nur für das beworbene Produkt betrieben werden, auch wenn andere Produkte äußerlich ähnlich und

„Gewohnt gute Qualität“

Wettbewerbliche Eigenart

Die Werbung mit „gewohnt gute Qualität“ ist nicht dazu geeignet, die wettbewerbliche Eigenart einer Dienstleistung zu begründen und ist daher kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß.

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