Fehlerhafte Energiekennzeichnung
Gem. § 16a Abs. 1 EnEV müssen beim Verkaufsangebot einer Immobilie die Pflichtinformationen hinsichtlich der Energiebedarfsangaben enthalten sein.
Gem. § 16a Abs. 1 EnEV müssen beim Verkaufsangebot einer Immobilie die Pflichtinformationen hinsichtlich der Energiebedarfsangaben enthalten sein.
Kunden, die sich auf dem Zufahrtsweg des Mitbewerbers befinden, sind bereits dem Mitbewerber zuzurechnen.
Als Ursprungsland von Gemüse ist das Ernteland anzugeben.
Ein „Bisher-Preis“ darf keine zu große Zeitspanne zum jetzigen Preis aufweisen.
Ein Kräutertee darf nicht unter „Detox“-Tee in den Verkehr gebracht werden, wenn er gegen die Health Claims Verordnung verstößt.
Eine Zertifizierungspflicht von Bio-Produkten besteht auch für den Onlinehandel.