Irreführende Preiswerbung für Mobilfunkverträge
Sind wesentliche Kosten erst auf den „zweiten Blick“ erkennbar, handelt es sich um eine irreführende Preisangabe.
Sind wesentliche Kosten erst auf den „zweiten Blick“ erkennbar, handelt es sich um eine irreführende Preisangabe.
Die deutsche arzneimittelrechtliche Preisbindung des § 78 Abs. 1 Arzneimittelgesetz ist unvereinbar mit Art. 34 AEUV.
Das Angebot für ein Bleaching zum Pauschalpreis verstößt gegen die preisrechtlichen Vorschriften der Gebührenordnung für Zahnärzte und gegen § 3a UWG.
Ein Verkäufer täuscht den Käufer nicht zwangsläufig arglistig, wenn er ihm einen PKW verkauft hat, welcher mit einer Software zur Beeinflussung von Abgaswerten ausgestattet ist.
Die Beklagte verkauft Sonnenschirme. Auf ihrem Verkaufsbild werden auch Bodenplatten mit angezeigt, die aber nicht vom Angebot umfasst sind.
Beim Online-Handel muss der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss über die genauen Bedingungen einer Garantie informieren.