„Kinderwunsch-Tee“
Wird ein Tee mit „Kinderwunsch-Tee“ beworben, muss diese für die Empfängnis förderliche Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen werden.
Wird ein Tee mit „Kinderwunsch-Tee“ beworben, muss diese für die Empfängnis förderliche Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen werden.
Die Nährwertangaben auf einer Müsliverpackung dürfen aus einer Mischportion von Müsli und Milch bestehen.
Die Aufstellung des Apothekenautomats des Unternehmens DocMorris ist nach § 3a UWG wettbewerbswidrig.
Eine Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem Router der Kunden ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Die Werbung für Pauschalreisen mit einem Preisindikator ist zu ungenau und daher wettbewerbsrechtlich unzulässig.
Die Werbung mit der gesundheitsfördernden Wirkung von Curcumin-Kapseln aufgrund Vitamin D ist irreführend und verstößt gegen die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung.