Verbraucherrecht

Fantasiebezeichnungen für Weine

Keine Genehmigungspflicht

Der Kläger, der ein Weingut in der Pfalz betreibt, wendet sich gegen die Bezeichnung des Beklagten, die er für seinen Wein verwendet.

Werbung mit Testergebnissen

Unzulässige Werbung

Mit Testergebnissen darf nur für das beworbene Produkt betrieben werden, auch wenn andere Produkte äußerlich ähnlich und

„Gewohnt gute Qualität“

Wettbewerbliche Eigenart

Die Werbung mit „gewohnt gute Qualität“ ist nicht dazu geeignet, die wettbewerbliche Eigenart einer Dienstleistung zu begründen und ist daher kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß.

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