Automatisches „Tarif-Upgrade“
Ein automatisches „Tarif-Upgrade“ in einen neuen Tarif, der mit einer höheren Anzahl von Inklusiv-MB ausgestattet ist, ist eine einseitige unzulässige Vertragsänderung.
Ein automatisches „Tarif-Upgrade“ in einen neuen Tarif, der mit einer höheren Anzahl von Inklusiv-MB ausgestattet ist, ist eine einseitige unzulässige Vertragsänderung.
Enthalten die personenbezogenen Angaben auf Internetportalen (darunter jameda) falsche Angaben, muss die betroffene Person diese berichtigen lassen.
Eine vom Onlinekäufer vorübergehend in Gebrauch genommene Sache kann einen Anspruch auf Wertersatz des Verkäufers begründen.
Verwendet ein Spediteur in seinen AGBs eine Klausel, die die gesetzliche Beweislastumkehr umkehren möchte, ist diese unwirksam.
Ein generelles Abtretungsverbot von Fluggastrechten ist eine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes.
Als Ursprungsland von Gemüse ist das Ernteland anzugeben.