Werbung für Pauschalreisen
Die Werbung für Pauschalreisen mit einem Preisindikator ist zu ungenau und daher wettbewerbsrechtlich unzulässig.
Die Werbung für Pauschalreisen mit einem Preisindikator ist zu ungenau und daher wettbewerbsrechtlich unzulässig.
Die Pflicht des Angebots eines kostenfreien Zahlungsmittels darf nicht dadurch umgangen werden, dass Rabatte für die weiteren Zahlweisen angeboten werden.
Der Darlehensnehmer muss bei einem Verbraucherdarlehensvertrag über sein Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgeklärt werden.
Bei Kaffeekapseln muss der Grundpreis des Kaffees auf jeder einzelnen Kapsel angegeben werden. Hieran besteht ein berechtigtes Interesse der Verbraucher.
Auch bei der Bestellung von Treppenliften hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach § 3 BGB.
In Muster-Widerrufsbelehrungen muss auch die Servicetelefonnummer als möglicher Kommunikationsweg angegeben werden.