Elternhaftung bei Filesharing
Eltern haften für von ihrem Internetanschluss begangenes Filesharing, wenn unklar ist, wer aus dem Haushalt verantwortlich ist und die Kinder voljährig sind.
Eltern haften für von ihrem Internetanschluss begangenes Filesharing, wenn unklar ist, wer aus dem Haushalt verantwortlich ist und die Kinder voljährig sind.
Der Verkauf von Mediaplayern, die dem Nutzer einen einfachen Zugang zu illegalen Streamingangeboten ermöglichen, beinhaltet selbst eine öffentliche Wiedergabe im urheberrechtlichen Sinne.
Die Panoramafreiheit nach § 59 UrhG besteht auch bei einer integrierten Fotografie in ein dreidimensionales Architekturmodell.
Begehen die Kinder über den Familienanschluss eine Urheberrechtsverletzung, haften die Eltern für ihre Kinder, wenn sie Kenntnis über den Täter haben, den Namen aber nicht nennen wollen.
Bei der Ermöglichung des Empfangs von TV-Programmen in einem Verein handelt es sich in den meisten Fällen um eine öffentliche Wiedergabe.
Die Kopie eines Computerprogramms darf weiterverkauft werden, wenn der Originaldatenträger unschädlich gemacht worden ist.