Urheberrecht

AdBlocker

Kein Verstoß gegen Wettbewerbs-, Kartell- Urheberrecht

Das Anbieten eines AdBlockers stellt keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG dar.

Vergütungsregeln

Keine Verhandlungspflicht

Vereinigungen von Urhebern, Werknutzer und Vereinigungen trifft keine Verhandlungspflicht über Vergütungsregeln.

Vergütungsregeln

Keine Verhandlungspflicht

Vereinigungen von Urhebern, Werknutzer und Vereinigungen trifft keine Verhandlungspflicht über Vergütungsregeln.

Geschütztes Werk

Präsentation auf einer Messe

Die Präsentation eines Prototypens auf einer Messe stellt im Einzelfall eher keine Urheberrechtsverletzung dar.

„AIDA Kussmund“

Panoramafreiheit

Der „AIDA-Kussmund“ fällt in den Anwendungsbereich der Panoramafreiheit, obwohl es ein nicht ortsfestes Werk ist.

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