kinox.to - Razzien gegen die Betreiber, Folgen für die Nutzer?
Seit mehreren Tagen wird in der regionalen und überregionalen Presse über die in vier Bundesländern durchgeführten Razzien gegen die Betreiber des Onlineportals kinox.to berichtet.
Seit mehreren Tagen wird in der regionalen und überregionalen Presse über die in vier Bundesländern durchgeführten Razzien gegen die Betreiber des Onlineportals kinox.to berichtet.
Im Juni 2014 erklärte nun der Europäische Gerichtshof in einem Urteil (C-360/13) das Betrachten von Streaming-Inhalten für nicht urheberrechtsverletzend.
Das Landgericht Hamburg entschied, dass das Internet-Portal YouTube – ein Google-Tochterunternehmen – keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen darf, bei denen die