E-Book-Plattform
Eine im Ausland ansässige E-Book-Plattform haftet für über sie begangene Urheberrechtsverletzungen, wenn die betroffenen Werke in Deutschland noch nicht gemeinfrei sind.
Eine im Ausland ansässige E-Book-Plattform haftet für über sie begangene Urheberrechtsverletzungen, wenn die betroffenen Werke in Deutschland noch nicht gemeinfrei sind.
Wird elterlichen Aufsichtspflichten nicht nachgekommen, haften die Eltern für den illegalen Download und der dadurch begangenen Urheberrechtsverletzung ihrer minderjährigen Kinder.
Die bloße Aufnahme eines Fotos einer Person begründet keinen Unterlassungsanspruch nach den §§ 22 ff. Kunsturhebergesetz (KUG).
Die Fotografie gemeinfreier Werke genießt in der Regel Lichtbildschutz nach § 72 UrhG.
Der ehemalige Miturheber eines Buches hat das Recht auf Nennung seiner Miturheberschaft auch nach seinem Ausscheiden aus der aktiven Bearbeitung.
Der Geschmack eines Lebensmittels ist kein Werk und genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.