Markenrecht

„PLIM PLIM“

Standardklingelton nicht eintragungsfähig

Der Standardklingelton „PLIM PLIM“ kann aufgrund fehlender Unterscheidungskraft nicht markenrechtlich geschützt werden.

Unternehmenskennzeichen

Aufrechterhaltung

An die Aufrechterhaltung von Unternehmenskennzeichen sind keine höheren Anforderungen zu stellen, als für seine anfängliche Entstehung.

Wortmarke „Oui“

Hinreichende Unterscheidungskraft

Die Wortmarke „Oui“ besitzt hinreichende Unterscheidungskraft und wird nicht nur als werbliche Anpreisung von den angesprochenen Verkehrskreisen verstanden.

Unternehmensbezeichnung mit Vornamen

Originäre Unterscheidungskraft

Setzt sich eine Unternehmensbezeichnung aus Vornamen und Unternehmensgegenstand zusammen, besitzt sie hinreichende Unterscheidungskraft.

„Du bist, was du erlebst.“

Keine Eintragungsfähigkeit als Marke

„Du bist, was du erlebst.“ ist nicht als Marke eintragungsfähig, da keine Unterscheidungskraft vorliegt.

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