„Kinderstube“ – „Kinder STUBE“
Zwischen „Kinderstube“ und „Kinder STUBE“ besteht aufgrund der schriftbildlich hochgradig ähnlichen Zeichen und des in begrifflicher Hinsicht identischen Bedeutungsgehalts eine Verwechslungsgefahr.
Zwischen „Kinderstube“ und „Kinder STUBE“ besteht aufgrund der schriftbildlich hochgradig ähnlichen Zeichen und des in begrifflicher Hinsicht identischen Bedeutungsgehalts eine Verwechslungsgefahr.
Verfolgen „Hang-Tags“ eine rein beschreibende Funktion, liegt keine markenmäßige Benutzung vor.
Verwendet man eine Wortmarke in Metatags, liegt eine markenmäßige Nutzung vor, welche Unterlassungsansprüche der Rechteinhaber auslöst.
Der Name „Pippi Langstrumpf“ ist nicht als Herkunftshinweis für die Beherbergung von Gästen geeignet.
Zwischen der spanischen Marke „Matratzen“ und der Unionsmarke „Matratzen Concord“ besteht eine Verwechslungsgefahr.
Die markenmäßige Verwendung einer periodisch erscheinenden Frauenzeitschrift scheidet dann aus, wenn die Zeitschrift nicht hinreichend bekannt ist.