Markenrecht

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG UND RECHTSVERTRETUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Marken- und Patentrecht, Wettbewerbsrecht

Lassen Sie uns Ihr geistiges Eigentum schützen!

Wir begleiten Sie nicht nur bei der Anmeldung Ihrer Marke: Wir betreuen diese auch außergerichtlich und setzen Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durch.

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten: Schildern Sie uns gerne Ihr Anliegen und wir nehmen kurzfristig Kontakt zu einer Ersteinschätzung mit Ihnen auf.

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Das Markenrecht

Das Markenrecht schützt Waren und Dienstleistungen von Unternehmen, die geeignet sind, sich von anderen zu unterscheiden. Mögliche Marken sind Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, die Form einer Ware oder Verpackung, Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, Hörzeichen, Farben und Farbzusammenstellungen.

Unsere anwaltliche Kompetenz im Markenrecht:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Markenansprüchen
  • Abmahnungen und Abwehr von Abmahnungen
  • Markenanmeldung und Markenüberwachung nach Anmeldung Ihrer Marke
  • Markenwidersprüche gegen die Eintragung einer Marke, Markenlöschungen
  • Abgrenzungsvereinbarungen
  • Titelschutz
  • Überprüfung und Gestaltung von Internet-Auftritten (Online-Shop, eBay-Shop, etc.) unter besonderer Berücksichtigung markenrechtlicher Verstöße zur Vorbeugung von Abmahnungen
  • Markenverletzungen durch Domainnamen oder Inhalte von Webseiten
  • Markenverletzungen durch Ausnutzung der technischen Besonderheiten des Internets (z.B. Meta-Tags, Brückenseiten, dynamische Inhalte)
  • Markenpiraterie und Produktpiraterie durch Plagiate
  • Grenzbeschlagnahme
  • Lizenzverträge
  • Markenstrafrecht, Strafanzeigen

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Entwicklung einer Abmahnindustrie

Noch vor zehn Jahren hätte kaum eine Privatperson gewusst, was genau eine Abmahnung eigentlich ist. Ähnlich wie heute wurde die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung auch früher versandt, um den Verletzer des Urheberrechts dazu aufzufordern, die schädigende Handlung zu unterlassen.

Spätestens jedoch seit sich das Internet zum Massenphänomen entwickelt hat, kommt der Abmahnung eine ganz neue Bedeutung zu. Das Urheberrecht eines anderen zu verletzen, ist einfacher geworden. Jeder kann sich eine Filesharing-Software herunterladen und diese kostenfrei nutzen, ohne je direkt über die Illegalität des Prinzips „Filesharings“ informiert zu werden. Insbesondere heruntergeladene und über Filesharing-Dienste wieder zum Download angebotene Spielfilme, Fernsehserien, Computerspiele, Audiodateien und E-Books rücken immer wieder ins Fadenkreuz der erbarmungslosen Abmahnanwälte. Doch auch in Avataren, eBay-Auktionen oder Blogartikeln verwendete, nicht rechtefreie Bilder oder kopierte Texte aus Websites oder Büchern lassen sich mithilfe moderner Tools sehr schnell aufstöbern und abmahnen.

Im Jahr 2013 wurden alleine in Deutschland weit mehr als 100.000 Abmahnungen verschickt. Die Rechteinhaber möchten in erster Linie Schadensbegrenzung betreiben und sich für die illegale Verbreitung ihrer Werke entschädigen lassen. Die beteiligten Abmahnanwälte wittern ein gigantisches Geschäft. Und die betroffenen Abgemahnten stehen dem Geschehen nur allzu oft wehrlos gegenüber – tappen sie doch oft aus Unwissenheit in die Filesharing-Falle. Doch Unwissenheit schützt bekanntermaßen nicht vor Strafe.

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