„Ballermann Party“
Wird eine Party als „Ballermann Party“ beworben, verletzt das die deutsche Wortmarke „Ballermann“.
Wird eine Party als „Ballermann Party“ beworben, verletzt das die deutsche Wortmarke „Ballermann“.
Zwischen „e*Message“ und „iMessage“ besteht aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder keine Verwechslungsgefahr.
Eine Herkunftstäuschung scheidet aus, wenn die Verkehrskreise aufgrund der verschiedenen, deutlich zu sehenden Logos keine betriebliche Zuordnung zum anderen Unternehmen ziehen.
Die Bezeichnung „Tagesumschau“ verletzt den Werktitelschutz der Nachrichtensendung „Tagesschau“.
Der Fußballer Lionel Messi darf seine Marke „MESSI“ als Marke für Sportartikel und Sportbekleidung eintragen lassen.
Zwischen „Medicon-Apotheke“ und „MediCo Apotheke“ besteht eine Verwechslungsgefahr aufgrund der Tätigkeit in derselben Branche und der sehr hohen Ähnlichkeit des Schriftbildes und des Klangs.