Markenrecht

„Ballermann Party“

Markenrechtsverletzung

Wird eine Party als „Ballermann Party“ beworben, verletzt das die deutsche Wortmarke „Ballermann“.

„e*Message“ und „iMessage“

Verwechslungsgefahr

Zwischen „e*Message“ und „iMessage“ besteht aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder keine Verwechslungsgefahr.

Herkunftstäuschung

Nachschaffende Nachahmung

Eine Herkunftstäuschung scheidet aus, wenn die Verkehrskreise aufgrund der verschiedenen, deutlich zu sehenden Logos keine betriebliche Zuordnung zum anderen Unternehmen ziehen.

„MESSI“

Sportartikelmarke

Der Fußballer Lionel Messi darf seine Marke „MESSI“ als Marke für Sportartikel und Sportbekleidung eintragen lassen.

„Medicon-Apotheke“ vs. „MediCo Apotheke“

Verwechslungsgefahr

Zwischen „Medicon-Apotheke“ und „MediCo Apotheke“ besteht eine Verwechslungsgefahr aufgrund der Tätigkeit in derselben Branche und der sehr hohen Ähnlichkeit des Schriftbildes und des Klangs.

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