Irreführende Preiswerbung für Mobilfunkverträge
Sind wesentliche Kosten erst auf den „zweiten Blick“ erkennbar, handelt es sich um eine irreführende Preisangabe.
Sind wesentliche Kosten erst auf den „zweiten Blick“ erkennbar, handelt es sich um eine irreführende Preisangabe.
Reproduktionsfotografien unterliegen dem Urheberschutz und dürfen nicht ohne Zustimmung des Nutzungsrechteinhabers veröffentlich werden.
Die Erfüllungswirkung der Kaufpreiszahlung tritt auch dann ein, wenn der überwiesene Betrag im Rahmen des PayPal-Käuferschutz-Verfahrens wieder entzogen wird.
Ein ausländischer Künstler kann sich auf das ausschließliche Recht des ausübenden Künstlers nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 UrhG berufen.
Das kostenlose Bereitstellen eines öffentlichen WLANs zu Werbezwecken stellt einen „Dienst der Informationsgesellschaft“ im Sinne des Art. 12 Abs. 1 RL 2000/31 dar.
Die Veröffentlichung des Geburtsdatums von Personen des öffentlichen Lebens im Internet ist zulässig.