Störerhaftung
Der BGH hat mit seinem Urteil die Abschaffung der Störerhaftung bei öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots bestätigt.
Der BGH hat mit seinem Urteil die Abschaffung der Störerhaftung bei öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots bestätigt.
Die Erben der Verstorbenen erben auch den Zugang zum Facebook-Account.
Nach Erhalt einer Abmahnung muss sowohl der private als auch der gewerbliche Betreiber eines WLAN-Hotspots den Hotspot mit einem Passwort sichern.
Automatische Standardantworten durch Google mit Verweis auf Hilfeseiten und andere Kontaktmöglichkeiten auf Kundenantworten verstoßen gegen das Telemediengesetz.
Der Reisevermittler kann die Haftung für die Angaben des Reiseveranstalters auf dem Reiseportal nicht generell ausschließen.
Den Suchmaschinenbetreiber trifft keine Prüfpflicht dahingehend, sich vor der Anzeige eines Suchergebnisses darüber zu vergewissern, ob die aufgefundenen Inhalte das Persönlichkeitsrecht verletzen.