Filesharing

Angemessenheit eines Schadensersatzes

Faktor 227

Der Faktor 227 zur Berechnung eines Schadensersatzes aufgrund Filesharing kann unter Berücksichtigung des Einzelfalls angemessen sein.

Werkqualität

Beweislast beim Rechteinhaber

In Filesharing-Fällen liegt die Beweislast der Werkqualität, dass also nutzbare Werkfragmente bestehen, beim Rechteinhaber.

Filesharing über den Familienanschluss

Eltern haften für ihre Kinder

Begehen die Kinder über den Familienanschluss eine Urheberrechtsverletzung, haften die Eltern für ihre Kinder, wenn sie Kenntnis über den Täter haben, den Namen aber nicht nennen wollen.

Geschäftlicher Internetanschluss

Keine Haftung für Mitarbeiterhandeln

Der Inhaber eines geschäftlichen Internetanschlusses haftet nicht für rechtswidrige Handlungen seiner Mitarbeiter.

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